Geheimhaltung der Inhalte

Eine Frage, die uns Autor/innen oft stellen, ist: “Wie viel soll oder darf ich von meiner Geschichte, meiner Idee verraten, wenn z. B. eine Film- und Fernsehproduktion Interesse an einem meiner Manuskripte zeigt?” Die Frage, wie viel Sie verraten können, ist dabei eigentlich nicht entscheidend, sondern viel wichtiger ist, dass Ihre Geschichte, die Sie einem Käufer anbieten, keine vagen, allgemein formulierten Ideen und Handlungsansätze ohne konkrete Ausgestaltung beinhaltet.

Eine Übernahme solcher bloßen Ideen ohne konkrete Ausgestaltung stellt nämlich keine Urheberrechtsverletzung dar. (Urteil des Oberlandesgerichts München vom 15. Marz 1990 – 29 U 4346/89) Immer sollte aus Ihrer Arbeit eine weit entwickelte eigene schöpferische Gestaltung hervorgehen, die hinreichend ausgearbeitet und detailliert ist. Lassen Sie also lieber eine gute Idee, die von Ihnen aus Zeitgründen nur vage, kurz und allgemein formuliert worden ist, getrost einige Tage oder Wochen liegen, bevor Sie die Arbeit inhaltlich konkretisieren können.

Wenn aus Ihrer Geschichte, Ihrem Exposé oder Treatment Ihre eigene schöpferische Leistung hervorgeht, dann können Sie dem potentiellen Käufer eigentlich alles verraten. Vorausgesetzt Sie haben Ihr literarisches Werk registrieren lassen, oder es bei einem Rechtsanwalt / Notar hinterlegt, um bei einer späteren, eventuellen Auseinandersetzung Ihre Urheberschaft an dieser Arbeit beweisen zu können.

Bieten Sie Ihre Story dem Käufer so spannend und interessant an, wie Ihre Geschichte selbst ist. Lassen Sie sich den Empfang Ihres Manuskriptes in jedem Fall schriftlich bestätigen und haken Sie nach, wenn Sie eine längere Zeit von dem Käufer nichts mehr gehört haben. Wenn nach mehrmaligem Kontakt deutlich wird, dass es vorläufig zu keinem Verkauf oder Vertragsabschluss kommt, fordern Sie Ihr Manuskript zurück und schicken es einem anderen Interessenten. Übrigens: Eine Absage ist noch lange nicht der Hinweis darauf, dass man Ihre Geschichte klauen will. Sprechen Sie mit dem Entscheidungsträger, dem verantwortlichen Redakteur/Redakteurin und überprüfen Sie selbstkritisch die geäußerte “Beanstandung” an Ihrer Geschichte. Nicht das Schreiben, sondern die Überarbeitung einer Story bringt oft erst den verdienten Erfolg gebracht.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass Dokumentationen, Porträts oder Tatsachenberichte, dass heißt Ihre Entscheidung über eine bestimmte Person (Ort) einen Bericht zu machen, keinen Urheberrechtsschutz in Anspruch nehmen kann. Lediglich die Form, also wie Sie die Dokumentation realisieren möchten bzw. der von Ihnen schriftlich festgehaltene dramaturgische und inhaltliche Ablauf Ihrer Berichterstattung fällt unter das Urheberrecht.