Die Registratur

Eigene Werke registrieren darf und kann grundsätzlich jede Autorin und jeder Autor, egal ob Mitglied oder nicht. Wir möchten hier alle schöpferischen Kräfte aus der Welt der Kunst, Medien und Wissenschaften ansprechen. Weiterhin können sog. „Registranten“, z.B. Verlage oder Agenturen,  im Auftrag von Autorinnen oder Autoren auf eigene Rechnung Werke erfassen lassen.

Dieser Auftrag zur Erfassung von Werken Dritter als „Registrant“ bedarf der Legitimation der jeweiligen Autorin, des jeweiligen Autoren.

Die Registratur zum Nachweis Ihrer Urheberschaft

Zum Nachweis Ihrer Urheberschaft bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Kopie Ihrer urheberrechtlich geschützten Werke sicher zu hinterlegen. Damit wird der Entstehungszeitpunkt Ihres Werkes dokumentiert und die Beweisführung in einem möglichen Urheberrechtsstreit erleichtert. Beugen Sie vor, wenn Sie Werke erschaffen, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Es empfiehlt sich Ihre Werke vor unerlaubter Verwendung oder Verwertung durch Dritte zu schützen, um so bei einer Urheberrechtsklage eine gute Beweislage zu schaffen.

Um sich auch im Wettbewerb rechtliche Vorteile zu ermöglichen, macht es ebenfalls Sinn, Werke zu hinterlegen, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, z.B. Konzepte für Unternehmen und Entwürfe etc. Bei einem etwaigen Rechtsstreit steht Ihnen die Hinterlegung als Beweismittel zur Verfügung und kann Ihre Position stärken.

Wir erfassen, sichern und hinterlegen Ihre Werke fortlaufend für 1 Jahr, bis Sie das Werk kündigen. Eine Kündigung ist jederzeit möglich!

Angesprochen sind alle Autoren, menschliche Schöpfer, die insbesondere auf den Gebieten der Literatur, Kunst, Musik oder Wissenschaft agieren. Berufe die besonders geeignet wären sind z.B.:

Architekten, Bildhauer, Choreografen, Comiczeichner, Designer, Dichter, Erfinder, Filmemacher, Fotografen, Grafikdesigner, Illustratoren, Journalisten, Komponisten, Maler, Mediengestalter, Musiker, Programmierer, Schriftsteller, Textdichter, Verleger, Wissenschaftler, Webdesigner und Zeichner.

Registraturvorgang

Laden Sie Ihre Werke als geschlossene Datei im Zip-Format als 1:1 Kopie in unserem Formular hoch . Die Originale müssen Sie aufbewahren.

Das Werk packen Sie als Zip-Dabei bevor Sie es bei uns hochladen. Sie erstellen z.B. eine PDF-Datei und packen diese als Zip.
Dafür benötigen Sie eine geeignete Software. Wir empfehlen hier das kostenlose Tool 7Zip.

Bitte prüfen Sie Ihre Datei auf Funktionalität. Lässt sich die Datei wieder öffnen oder entpacken?
Wir prüfen Ihre Dateien nicht, wir öffnen Ihre Dateien zu keinem Zeitpunkt! Ihre Werke werden unbesehen erfasst und registriert.

Nach Erfassung erhalten Sie eine Rechnung zur Registratur, die Sie ausschließlich via E-Mail erhalten.

Registraturrichtlinien

Vorgaben für die Registratur

  • Die Seiten des Manuskriptes sollten durchnummeriert sein.
  • Auf dem Deckblatt des Manuskriptes muss der Name, der bürgerliche Name,  der Autorin, des Autors (keine Pseudonyme) stehen.
  • Auf dem Deckblatt müssen alle Namen beteiligter Autorinnen und Autoren , auch Co-Autoren, gelistet sein.
  • Auf dem Deckblatt des Manuskriptes muss die vollständige Adresse (Meldeadresse) der Autorin, des Autors angegeben werden.
  • Auf dem Deckblatt des Manuskriptes muss die komplette Seitenzahl angegeben werden.

Preise

Die aktuellen Gebühren für Registraturen ab dem 01.01.2019 betragen € 25.- Mitglieder erhalten auf Registraturen 20% Nachlass. Vorher datierte Registraturen behalten fortlaufend die Preise, die zum Zeitpunkt der Erfassung galten.